Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) & Wiedereingliederung
Sie sind auf der Suche nach Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Betrieblichen Eingliederungsmanagements und Ihrer Krankenrückkehrprozesse? Ich baue Ihnen ein systematisches und pragmatisches Betriebliches Eingliederungsmanagement, sowie früh einsetzende Wiedereingliederungsprozesse auf.
Was ist BEM?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein gesetzlich verpflichtendes Verfahren zur Wiedereingliederung der Mitarbeiter nach Krankheit, bei dem geklärt wird, ob
- die bisherige Tätigkeit wieder vollständig aufgenommen wird,
- der bestehende Arbeitsplatz an die Einschränkungen des Mitarbeiters angepasst wird,
- eine Minderleistung akzeptiert und ausgeglichen wird und
- der Mitarbeiter auf einen anderen, leistungsgerechten Arbeitsplatz umgesetzt wird.
Die Gesetzliche Grundlage verpflichtet Arbeitgeber seit Mai 2004 dazu, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten und durchzuführen. Dieses greift, wenn der Arbeitnehmer unterbrochen oder kontinuierlich während der letzten 12 Monate mindestens 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt war. Gemeinsam mit dem betroffenen Arbeitnehmer erfolgt eine Betrachtung der aktuellen Arbeitssituation, seines Gesundheitszustandes und der allgemeinen Lebensumstände. Es gilt, die Ursache der Arbeitsunfähigkeit herauszufinden, Lösungen zu erarbeiten und arbeitgeber- und arbeitnehmerfreundlich umzusetzen. Hierzu bedarf es eines strukturierten und dokumentierten Prozesses.
Sehr gerne implementiere ich in Ihrem Unternehmen ein inhaltlich sinnvolles und gesetzeskonformes BEM-Systems, von dem sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber profitiert.
Pro-aktive Wiedereingliederungsprozesse reduzieren krankheitsbedingte Abwesenheiten
Die Verpflichtung zum BEM greift jedoch erst bei 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit in den letzten 12 Monaten. Anhand eines früher einsetzenden pro-aktiven Wiedereingliederungsprozesses wird der Mitarbeiter bereits vorher betreut. Diese Maßnahmen reduzieren die krankheitsbedingten Abwesenheiten und kann die BEM-Berechtigung verhindern.
Es gilt somit, so früh wie möglich einen Wiedereingliederungsprozess zu installieren, der Rückkehrern aus der Arbeitsunfähigkeit sinnvoll in den Arbeitsprozess re-integriert! Individuelle Einschränkungen oder betriebliche Ursachen der Arbeitsunfähigkeit werden frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Durch ein einfaches, strukturiertes Gespräch des Mitarbeiters mit seinem Vorgesetzten bei seiner Rückkehr kann dieser Prozess gestartet werden. Dabei ähnelt der Wiedereingliederungsprozess dem BEM, ist jedoch im Vergleich deutlich weniger formal geprägt.